Numerus clausus bei Master-Studiengängen

Nach und nach verlassen immer mehr Studenten ihre Hochschulen mit einem Bachelorabschluss. Doch was kommt danach? Viele wollen noch ein Masterstudium absolvieren, da der Bachelor alleine aufgrund der kurzen Studienzeit nicht mit dem “alten” Diplom vergleichbar ist.

Für einen Platz in einem Master-Studiengang muss man sich allerdings komplett neu bei den jeweiligen Hochschulen bewerben. Und das ist gar nicht so einfach.

Nehmen wir BWL als Beispiel. In ganz Deutschland findet man kaum einen Master-Studiengang in BWL – sei es ein allgemeiner oder ein spezieller Master – der nicht eine Bachelornote von 2,5 oder besser fordert. Hinzu kommen dann häufig noch geforderte Sprachtests, Auslandsaufenthalte, bestimmte Spezialisierungen im Bachelor, Praxiserfahrung etc.

Und Achtung! – “Nicht zulassungsbeschränkt” ist kein Äquivalent zu “keine bestimmte Note gefordert”! Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge haben in der Regel trotzdem die Grundvoraussetzung einer 2,5 im Bachelorstudium. Wer die erfüllt, darf rein. Wer nicht, hat Pech gehabt. Doch warum diese magische Grenze? Das impliziert praktisch, dass man mit einer schlechteren Abschlussnote nicht dazu qualifiziert ist, ein Masterstudium zu absolvieren. Ob das wirklich der Fall ist, sei mal dahingestellt. Auch, ob man dann vielleicht seinen Bachelor besser an einer Hochschule machen sollte, die den Ruf hat, wenig anspruchsvoll zu sein und bessere Noten zu vergeben, damit man sich nicht die Chance auf einen anschließenden Master verbaut? Klar, damit wirft man auch wieder die Frage auf, ob es tatsächlich eindeutige Unterschiede diesbezüglich gibt.

Es ist jedenfalls ein Thema, über das man mal nachdenken könnte. “Damals” konnte ja auch jeder, der nicht komplett durch die Prüfungen fiel, sein Diplom machen, und wurde nicht aus dem Studium geschmissen, weil er mittendrin mal schlechter als 2,5 stand…

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