Geschwisterregelung Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde eine neue Regelung zu den Studiengebühren eingeführt: Wer an einer baden-württembergischen Hochschule studiert und mindestens zwei Geschwister hat, kann sich neuerdings von den Studiengebühren in Höhe von 500€ befreien lassen, sofern die Geschwister diese Regelung noch nicht in Anspruch nehmen. Dabei ist irrelevant, ob die Geschwister überhaupt studieren. Zuvor konnte man sich [...]


